• Fundamentwerkstatt Engels
    Lernförderung für Kinder - Fortbildung für Eltern
    positive Erlebnisfelder für alle

  • Gute Kommunikation
    ist ein Schlüssel zum Glück

Beratung - Familie - Schule - Begleitung

Kinder-Jugend-Familienberaterin, Mediatorin und Schulmediatorin

Wiebke Engels - 0175 7472700

Kostenübernahme

Eventuell ist sogar eine komplette Kostenübernahme der Nachhilfe durch den Staat möglich.
Familien mit geringem Einkommen können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, profitieren.

Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Es ist also so etwas wie eine Chancengleichheit. Dieses Paket wird kurz BuT genannt.
Mit Anspruch auf BuT werden die Lernförderkosten vom Staat für Sie übernommen.

Wer hat einen BuT Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen bekommen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII-Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asybewerberleistungen (§§2 oder 3 AsylblG)

Wie weiter?
So Sie leistungsberechtigt sind benötigt es noch der Zustimmung der Schule, dass Lernförderung nötig ist.

Wo bekomme ich nötige Formulare her?
Ganz einfach, von mir. Sie brauchen nur Daten wie Anschrift und Geburtsdatum des Kindes eintragen. Die Formularien für die Schule nehme ich Ihnen ab.

Wie läuft das mit dem Bezahlen?
Ich reiche meine Rechnungen mit den Formularen direkt beim Amt ein. Sie bekommen eine Kosten Info vom Amt (so kann ich nicht mogeln). Das Amt überweist den Rechnungsbetrag direkt an mich.

Noch Fragen?
Rufen Sie mich einfach an +49 (0) 175 7472700
Wiebke Engels

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