Kostenübernahme
Mögliche Kostenübernahme
Eventuell ist sogar eine komplette Kostenübernahme der Nachhilfe durch den Staat möglich.
Familien mit geringem Einkommen können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, profitieren.
Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können. Es ist also so etwas wie eine Chancengleichheit (oder einfach ausgleichende Gerechtigkeit ;-)).
Dieses Paket wird kurz BuT genannt.
Mit Anspruch auf BuT und der Zustimmung der Schule werden die Lernförderkosten für dein Kind vom Staat übernommen.
Aber nicht nur das!
Hier mal alle möglichen finanziellen Erleichterungen auf einem Blick:
- Lernförderung
- Schulmaterialien
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Teilnahme an einem eintägigen Ausflug
- Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (bis 18 Jahre)
- Schülerbeförderung (ab Klasse 11)
Wer hat einen BuT Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen bekommen:
- Bürgergeld
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen
- Sozialgeld
- Sozialhilfe
Wie weiter?
Du benötigst zwei Formulare.
Einmal für die Zustimmung der Schule und einmal für den Antrag beim Sozialamt.
Woher bekomme ich diese Formulare?
Ganz einfach, von mir.
Oder von deiner Schule und deinem zuständigen Sozialamt.
Wie läuft das mit dem Bezahlen?
So dein Kind die Nachhilfe mit mir machen möchte, reiche ich meine Rechnungen direkt beim Amt ein. Du bekommst lediglich eine Kosten Info vom Amt (so kann ich nicht mogeln). Das Amt überweist dann den Rechnungsbetrag direkt an mich.
So dein Kind einen anderen Nachhilfeanbieter möchte, kann ich dir keine genaue Auskunft geben, da das jeder individuell regelt. Einfach nachfragen.